DE 2026.09.14

Warum bleibt nach einer Zahlung ein offener Betrag?

Verkauf und Zahlungseingang sind getrennte Vorgänge. Dieses Beispiel zeigt den Weg von €2.000,00 Forderung zu korrekt geprüften €800,00 Restbetrag.

Eine deutsche Bäckereibesitzerin prüft in ihrer Kölner Bäckerei Lieferschein und Zahlungseingang

Die Zahlung ist eingegangen. Warum ist noch eine Forderung offen?

Die Bäckerei Linden bezieht von Rheinland Backzutaten GmbH Mehl im Wert von €3.300,00. Beim Verkauf gehen €300,00 bar und €1.000,00 auf dem Geschäftskonto der Deutschen Bank ein. €2.000,00 bleiben als Forderung offen.

Später geht eine Überweisung über €1.200,00 ein. Wird nun der ursprüngliche Verkauf geändert oder die Überweisung als neuer Verkauf eingetragen, erklärt der Verlauf nicht mehr, was tatsächlich passiert ist. Der Zahlungseingang ist kein neuer Umsatz, sondern der Ausgleich einer bestehenden Forderung.

1. Verkauf vollständig erfassen und die Forderung sichtbar lassen

Der Verkaufsbeleg behält seinen Gesamtbetrag von €3.300,00. Die blaue Übersicht trennt die bereits bezahlten €1.300,00 klar von den €2.000,00 unbezahltem Betrag. In der Kundenliste zeigt Bäckerei Linden denselben Betrag unter Forderungen.

Links der deutsche Verkaufsbeleg mit €2.000,00 unbezahltem Betrag, rechts die Forderung von Bäckerei Linden

Eine Forderung ist kein Fehler. Sie ist der Teil einer realen Lieferung, für den noch kein Geld eingegangen ist.

2. Die spätere Überweisung als Zahlung erfassen

Öffnen Sie den offenen Verkauf und wählen Sie Zahlung erfassen. Wählen Sie zuerst das Konto, auf dem das Geld eingegangen ist: in diesem Fall das Geschäftskonto Deutsche Bank, das auf 4821 endet. Tragen Sie danach den tatsächlich eingegangenen Betrag von €1.200,00 ein.

Links die Auswahl des Geschäftskontos Deutsche Bank, rechts der Zahlungsbetrag von €1.200,00 und der verbleibende Betrag von €800,00

Damit reduziert die App eine bereits bestehende Forderung, ohne die Gesamtsumme des Verkaufs zu verändern.

Eine deutsche Inhaberin eines Backzutaten-Großhandels gleicht Lieferschein und Zahlungseingang in ihrem Büro ab

3. Forderung und Verkaufsdetails gemeinsam prüfen

Nach dem Speichern zeigt Bäckerei Linden unter Forderungen noch €800,00. Auch der Verkaufsbeleg zeigt €2.500,00 bezahlt, €800,00 unbezahlt und dieselbe Gesamtforderung.

Links die verbleibende Kundenforderung von €800,00, rechts der Verkaufsbeleg mit €2.500,00 bezahlt und €800,00 unbezahlt

Regeln für nachvollziehbare Verkäufe auf Rechnung

  • Erfassen Sie beim Verkauf nur das Geld, das zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eingegangen ist.
  • Lassen Sie den noch nicht bezahlten Betrag als Kundenforderung bestehen.
  • Erfassen Sie eine spätere Überweisung als Zahlung, nicht als neuen Verkauf und nicht durch Änderung des ursprünglichen Betrags.
  • Prüfen Sie Kundenforderung und Verkaufsdetails zusammen: Beide müssen denselben Restbetrag ausweisen.

Mit dieser Trennung bleibt jeder Vorgang nachvollziehbar. Umsatz, Zahlungseingang und Restforderung lassen sich ohne manuelle Korrekturen prüfen.